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"Europol nimmt offiziell die Arbeit auf / Mehr
Befugnisse für Europas Polizei
... Seit gestern kann sie erstmals auch personenbezogene Daten
aus allen 15 Mitgliedsländern zentral speichern und für Nutzung
durch die nationalen Polizeibehörden analyiseren." taz 2.7.99
S. 7
"Europol arbeitet jetzt offiziell / Polizeiamt
sammelt Daten
... Europol ist eine reine Schreibtischpolizei, die mit dem
Sammeln und der Auswertung von Ermittlungsdaten den nationalen Polizeibehörden
beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität assistiert. ... Storbeck
beteuerte, ein wirksamer Datenschutz sei gesichert." FR 2.7.99
S. 2
"Europol nimmt offiziell den Kampf gegen Verbrechen
auf / Kompetenzerweiterung für EU-Fahndungsbehörde
... Auch das heikle Thema Datenschutz kam beim offiziellen Start
von Europol zur Sprache. Dieser ist nach Meinung von Storbeck gewährleistet.
'Es gibt eine unabhängige europäische Datenschutzkommission,
der Vertreter aller 15 EU-Mitgliedsländer angehören.' An
die könne sich jeder EU-Bürger wenden, wenn er sich von den Datensammlern
und -ermittlern von Europol zu Unrecht ins Visier genommen fühlt.
... Europol im Internet: www.europol.eu.int/home.htm" WELT 2.7.99
S. 8
"'Ein schlechter Tag für Verbrecher'
/ Europol, die Polizeibehörde der EU, nach langem Kompetenzstreit
voll im Dienst
... Die europäische Polizeibehörde kann ab sofort
auf eine Datenbank zurückgreifen, die Informationen über verdächtige
Personen in der gesamten EU enthält." MoPo 2.7.99 S. 6
"Auch das 'Superhirn' von Europol ist nun am Netz / Europäische Polizeibehörde in Den Haag nimmt offiziell die Arbeit auf" Tsp 2.7.99 S. 6
"Kopf ohne Körper / Europol nimmt
Arbeit auf, darf aber selbst keine Verbrecher fangen
... Gerade in Deutschland gibt es aber auch große Vorbehalte
gegen die Haager Datenpolizei. Sie sei demokratisch nicht legitimiert
und werde völlig unzureichend kontrolliert, lautet die Kritik, die
sich besonders an der festgeschriebenen Immunität für die Europol-Beamten
entzündete. Auch wird moniert, der Bürger könne sich nicht
gerichtlich gegen das Speichern seiner Daten in Den Haag wehren.
Dem hält Europol-Entwicklungschef Klaus Schmidt entgegen, volle Immunität
genossen lediglich der deutsche Direktor Jürgen Storbeck und dessen
Vertreter. Alle anderen Mitarbeiter seien nur bei der illegalen Weitergabe
von Informationen vor Strafverfolgung geschützt." SZ 2.7.99
S. 1
"'Ein schlechter Tag für die organisierte
Kriminalität' / Europol jetzt 'voll operativ' / Schily: Finanzierung
sicherstellen / Kooperation mit Drittstaaten angestrebt
... Finnland wolle sich jedoch bemühen, daß Europol
möglichst schnell mit dritten Parteien, in erster Linie mit EU-Beitrittskandidaten,
Kooperationsverträge abschließe." FAZ 2.7.99
S. 6
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LOKALES
Hessen:
"Hessen leitet Reform der Polizei ein / Innenminister
Bouffier (CDU) will mehr Effizienz
... Die Maßnahmen vollzögen sich im Kontext von geplangen
Verbesserungen des rechtlichen Instrumentariums für die Einführung
... der Schleierfahndung sowie der Videoüberwachung im öffentlichen
Raum." WELT 2.7.99 S. 6
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Brandenburg:
"Alle Parteien zufrieden / Brandenburgisches Polizeigesetz
verfassungsgemäß
Brandenburgs Innenminister Ziel (SPD) hat sich zufrieden über
die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts geäußert, daß
alle in einer Normenkontrollklage der PDS angegriffenen Bestimmungen des
brandenburgischen Polizeigesetzes grundsätzlich verfassungsgemäß
sind. ... Das brandenburgische Polizeigesetz von 1996 läßt die
Datenerhebung durch heimlichen Einsatz technischer Mittel zu Ton-
und Bildaufzeichnungen sowie durch Einsatz von 'V-Leuten' zu. ...
Unter erschwerten Voraussetzungen können heimliche Aufzeichnungen
in und aus der Wohnung aufgenommen werden, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen
Gefahr für Leib, Leben odeer Freiheit eines Menschen unerläßlich
ist oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß besonders schwere
Straftaten organisiert begangen werden sollen. 'Das Landesverfassungsgericht
hat diese Regelungen letzten Endes passieren lassen und in Auseinandersetzung
mit den Landesgrundrechten auf informationelle Selbstbestimmung einerseits
und Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits als mit der Landesverfassung
vereinbar angesehen', heißt es in der Entscheidung. Die Verfassung
lasse einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
'im überwiegenden Allgemeininteresse' und in das Recht auf Unverletzlichkeit
der Wohnung zur Abwehr einer Lebensgefahr sowie 'zur Verhütung dringender
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung' zu. ...
Das Gericht hat in einer Reihe von Punkten Vorgaben gemacht,
die bei der Anwendung des Gesetzes durch die Polizei zu beachten sind.
... ...nicht jedermann, mit dem der potentielle Straftäter zufällig
in Berührung kommt, 'daß Amts- und Berufsgeheimnisträger
(beispielsweise Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte)', wenn sie
nicht selbst als potentielle Straftäter in Betracht kommen, nicht
zu den Kontakt- und Begleitpersonen gehören." FAZ 2.7.99
S. 4
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