Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 2. Juli 1999

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"Europol nimmt offiziell die Arbeit auf / Mehr Befugnisse für Europas Polizei
... Seit gestern kann sie erstmals auch personenbezogene Daten aus allen 15 Mitgliedsländern zentral speichern und für Nutzung durch die nationalen Polizeibehörden analyiseren." taz 2.7.99 S. 7

"Europol arbeitet jetzt offiziell / Polizeiamt sammelt Daten
... Europol ist eine reine Schreibtischpolizei, die mit dem Sammeln und der Auswertung von Ermittlungsdaten den nationalen Polizeibehörden beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität assistiert. ... Storbeck beteuerte, ein wirksamer Datenschutz sei gesichert." FR 2.7.99 S. 2

"Europol nimmt offiziell den Kampf gegen Verbrechen auf / Kompetenzerweiterung für EU-Fahndungsbehörde
... Auch das heikle Thema Datenschutz kam beim offiziellen Start von Europol zur Sprache. Dieser ist nach Meinung von Storbeck gewährleistet. 'Es gibt eine unabhängige europäische Datenschutzkommission, der Vertreter aller 15 EU-Mitgliedsländer angehören.' An die könne sich jeder EU-Bürger wenden, wenn er sich von den Datensammlern und -ermittlern von Europol zu Unrecht ins Visier genommen fühlt. ... Europol im Internet: www.europol.eu.int/home.htm" WELT 2.7.99 S. 8

"'Ein schlechter Tag für Verbrecher' / Europol, die Polizeibehörde der EU, nach langem Kompetenzstreit voll im Dienst
... Die europäische Polizeibehörde kann ab sofort auf eine Datenbank zurückgreifen, die Informationen über verdächtige Personen in der gesamten EU enthält." MoPo 2.7.99 S. 6

"Auch das 'Superhirn' von Europol ist nun am Netz / Europäische Polizeibehörde in Den Haag nimmt offiziell die Arbeit auf" Tsp 2.7.99 S. 6

"Kopf ohne Körper / Europol nimmt Arbeit auf, darf aber selbst keine Verbrecher fangen
... Gerade in Deutschland gibt es aber auch große Vorbehalte gegen die Haager Datenpolizei. Sie sei demokratisch nicht legitimiert und werde völlig unzureichend kontrolliert, lautet die Kritik, die sich besonders an der festgeschriebenen Immunität für die Europol-Beamten entzündete. Auch wird moniert, der Bürger könne sich nicht gerichtlich gegen das Speichern seiner Daten in Den Haag wehren. Dem hält Europol-Entwicklungschef Klaus Schmidt entgegen, volle Immunität genossen lediglich der deutsche Direktor Jürgen Storbeck und dessen Vertreter. Alle anderen Mitarbeiter seien nur bei der illegalen Weitergabe von Informationen vor Strafverfolgung geschützt." SZ 2.7.99 S. 1

"'Ein schlechter Tag für die organisierte Kriminalität' / Europol jetzt 'voll operativ' / Schily: Finanzierung sicherstellen / Kooperation mit Drittstaaten angestrebt
... Finnland wolle sich jedoch bemühen, daß Europol möglichst schnell mit dritten Parteien, in erster Linie mit EU-Beitrittskandidaten, Kooperationsverträge abschließe." FAZ 2.7.99 S. 6

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LOKALES

Hessen:
"Hessen leitet Reform der Polizei ein / Innenminister Bouffier (CDU) will mehr Effizienz
... Die Maßnahmen vollzögen sich im Kontext von geplangen Verbesserungen des rechtlichen Instrumentariums für die Einführung ... der Schleierfahndung sowie der Videoüberwachung im öffentlichen Raum." WELT 2.7.99 S. 6

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Brandenburg:
"Alle Parteien zufrieden / Brandenburgisches Polizeigesetz verfassungsgemäß
Brandenburgs Innenminister Ziel (SPD) hat sich zufrieden über die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts geäußert, daß alle in einer Normenkontrollklage der PDS angegriffenen Bestimmungen des brandenburgischen Polizeigesetzes grundsätzlich verfassungsgemäß sind. ... Das brandenburgische Polizeigesetz von 1996 läßt die Datenerhebung durch heimlichen Einsatz technischer Mittel zu Ton- und Bildaufzeichnungen sowie durch Einsatz von 'V-Leuten' zu. ... Unter erschwerten Voraussetzungen können heimliche Aufzeichnungen in und aus der Wohnung aufgenommen werden, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben odeer Freiheit eines Menschen unerläßlich ist oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß besonders schwere Straftaten organisiert begangen werden sollen. 'Das Landesverfassungsgericht hat diese Regelungen letzten Endes passieren lassen und in Auseinandersetzung mit den Landesgrundrechten auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits als mit der Landesverfassung vereinbar angesehen', heißt es in der Entscheidung. Die Verfassung lasse einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 'im überwiegenden Allgemeininteresse' und in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zur Abwehr einer Lebensgefahr sowie 'zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung' zu. ... Das Gericht hat in einer Reihe von Punkten Vorgaben gemacht, die bei der Anwendung des Gesetzes durch die Polizei zu beachten sind. ... ...nicht jedermann, mit dem der potentielle Straftäter zufällig in Berührung kommt, 'daß Amts- und Berufsgeheimnisträger (beispielsweise Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte)', wenn sie nicht selbst als potentielle Straftäter in Betracht kommen, nicht zu den Kontakt- und Begleitpersonen gehören." FAZ 2.7.99 S. 4

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